Dieser Abschnitt legt die grundlegenden Bedingungen für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur Zaubersalz (nachfolgend „Zaubersalz“ genannt) und ihren Kunden fest.
1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen, die Zaubersalz im Rahmen ihrer Geschäftsbereiche „Zaubersalz Campaign“, „Zaubersalz Live“ und „Zaubersalz Film“ erbringt. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Zaubersalz diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsabschluss Angebote von Zaubersalz sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Zaubersalz oder der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die elektronische Form genügt der Schriftform.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, Zaubersalz alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien vollständig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Er hat ferner sicherzustellen, dass die erforderlichen Freigaben und Entscheidungen unverzüglich erfolgen. Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die durch die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
4. Vergütung, Preise und Zahlungsbedingungen Die Vergütung für die Leistungen von Zaubersalz richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Abschlagszahlungen zu leisten, deren Höhe und Fälligkeit im Angebot festgelegt werden. Die Schlussrechnung ist nach Abnahme der Leistungen ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie ggf. Mahngebühren berechnet. Reisekosten, Spesen und Fremdkosten (z.B. für Lizenzen, externe Dienstleister) werden nach Aufwand und gesonderter Vereinbarung berechnet.
5. Termine und Fristen Angegebene Termine und Fristen sind, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, unverbindliche Schätzungen. Zaubersalz ist bemüht, die vereinbarten Fristen einzuhalten. Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Streiks, technische Störungen), die außerhalb des Einflussbereichs von Zaubersalz liegen, entbinden Zaubersalz für deren Dauer von der Einhaltung der Fristen und führen zu einer angemessenen Verlängerung.
6. Abnahme und Mängelrüge Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt eine Abnahme durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von [Anzahl] Werktagen nach Bereitstellung schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von [Anzahl] Werktagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Bei fristgerechter und berechtigter Mängelrüge hat Zaubersalz das Recht zur Nachbesserung.
7. Haftung Zaubersalz haftet für Schäden des Kunden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Zaubersalz, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Zaubersalz nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für vom Kunden gestellte Inhalte oder Materialien, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstoßen, übernimmt Zaubersalz keine Haftung.
8. Rechte Dritter und Freistellung Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm überlassenen Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. Er stellt Zaubersalz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verwendung der vom Kunden überlassenen Inhalte oder Materialien geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
9. Geheimhaltung Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund der Umstände als vertraulich erkennbar sind, streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder für eigene Zwecke zu nutzen.
10. Datenschutz Zaubersalz beachtet die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und weiterer anwendbarer Datenschutzgesetze. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der gesonderten Datenschutzerklärung von Zaubersalz.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.
12. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Bestimmungen ergänzen den Allgemeinen Teil für Leistungen im Bereich Kampagnenentwicklung und Beratung.
1. Leistungsumfang Zaubersalz Campaign erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Strategieentwicklung, Kreation, Mediaplanung, Text- und Bildredaktion sowie weitere Beratungsleistungen zur Entwicklung und Umsetzung von Kampagnen. Die Leistungen umfassen die Erstellung von Entwürfen, Präsentationen und Pitch-Materialien nach den Vorgaben des Kunden.
2. Kreative Leistungen und Urheberrechte 2.1. Sämtliche von Zaubersalz im Rahmen der Kampagnenentwicklung erbrachten Leistungen (z.B. Texte, Layouts, Grafiken, Konzepte, Strategien, Designs, Marken, Logos, Websites, Anzeigen, Social-Media-Inhalte) sind urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen. 2.2. Zaubersalz räumt dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen, nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte am Endprodukt ein. Eine Übertragung des Urheberrechts findet nicht statt. 2.3. Die Nutzungsrechte sind auf den im jeweiligen Angebot definierten Umfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich, medial) beschränkt. Jede darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. 2.4. Entwürfe, die der Kunde nicht abnimmt oder die nicht zur Durchführung kommen, dürfen nicht verwendet werden. Zaubersalz behält an diesen alle Nutzungs- und Verwertungsrechte. 2.5. Zaubersalz hat das Recht, die erstellten Werke und Kampagnen für die Eigenwerbung und als Referenz zu nennen und zu zeigen, sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen wurden.
3. Projektmanagement und Kommunikation Der Kunde benennt einen oder mehrere verbindliche Ansprechpartner, die für die Kommunikation und Freigabeentscheidungen zuständig sind. Absprachen erfolgen primär schriftlich oder werden schriftlich festgehalten (z.B. in Protokollen).
4. Änderungswünsche und Zusatzleistungen Änderungswünsche des Kunden nach Freigabe von Konzeptions- oder Kreativphasen sowie darüberhinausgehende Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
Diese Bestimmungen ergänzen den Allgemeinen Teil für Leistungen im Bereich Event- und Live-Kommunikation.
1. Leistungsumfang Zaubersalz Live plant, produziert und realisiert Live-Kommunikation, einschließlich Events, Konferenzen, Roadshows und hybride/digitale Formate. Dies umfasst die Konzeption, Organisation, Bereitstellung von Technik und Personal sowie die logistische Abwicklung und Betreuung vor Ort.
2. Veranstaltungsrisiken und Haftung 2.1. Zaubersalz ist für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften bei der technischen Umsetzung der Veranstaltung verantwortlich. Die Einhaltung aller weiteren behördlichen Vorschriften, insbesondere des Brandschutzes, der Bauordnung und der Versammlungsstättenverordnung, liegt in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, Zaubersalz wurde ausdrücklich und schriftlich mit deren Überwachung beauftragt. 2.2. Der Kunde haftet für alle Schäden, die an den von Zaubersalz bereitgestellten oder gemieteten Materialien und technischem Equipment entstehen, sofern diese auf unsachgemäße Handhabung durch den Kunden oder dessen Gäste/Mitarbeiter zurückzuführen sind. 2.3. Bei Ausfall oder Abbruch der Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, unvorhersehbaren technischen Störungen oder anderen von Zaubersalz nicht zu vertretenden Gründen ist Zaubersalz von der Leistungspflicht befreit. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesem Fall ausgeschlossen. 2.4. Der Kunde ist selbst für den Abschluss der für die Veranstaltung notwendigen Versicherungen (z.B. Veranstalterhaftpflicht-, Ausfall-, Diebstahlversicherung) verantwortlich, sofern Zaubersalz nicht ausdrücklich mit dem Abschluss bestimmter Versicherungen beauftragt wurde.
3. Genehmigungen und Auflagen Der Kunde ist für das rechtzeitige Einholen aller notwendigen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und die Einhaltung von Auflagen verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Bei Nichterteilung oder Entzug von Genehmigungen trägt der Kunde das volle Risiko.
4. Beauftragung Dritter Sofern Zaubersalz im Auftrag des Kunden Künstler, Caterer, Technikdienstleister oder andere Dritte beauftragt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Zaubersalz übernimmt in diesem Fall keine eigene Haftung für die Leistungen dieser Dritten.
5. Technische Anforderungen Der Kunde ist für die Bereitstellung der für die Veranstaltung notwendigen Infrastruktur (z.B. Stromversorgung, Internetzugang, geeignete Räumlichkeiten) gemäß den technischen Spezifikationen von Zaubersalz verantwortlich.
Diese Bestimmungen ergänzen den Allgemeinen Teil für Leistungen im Bereich Filmproduktion.
1. Leistungsumfang Zaubersalz Film erbringt Leistungen in allen Phasen der nicht-fiktionalen Filmproduktion, von der Ideenentwicklung über Drehbucherstellung, Pre-Production, Dreharbeiten (Produktion) bis zur Post-Production (Schnitt, Tonbearbeitung, Farbkorrektur, Animation, Musikintegration) und der finalen Auslieferung.
2. Urheber- und Nutzungsrechte am Filmwerk 2.1. Zaubersalz ist Urheber der von ihr erstellten Filmwerke und behält sämtliche Urheberrechte. 2.2. Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt Zaubersalz dem Kunden die nicht-ausschließlichen Nutzungsrechte am finalen Filmwerk ein. Die Einräumung umfasst die im Angebot oder Vertrag explizit genannten Nutzungsarten, Nutzungsdauer, Nutzungsgebiet und Medien (z.B. Online-Nutzung, Social Media, TV-Ausstrahlung). 2.3. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung. Die Übertragung von Rohmaterial, Outtakes oder anderen Zwischenstufen bedarf ebenfalls einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. 2.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Film oder Teile davon zu bearbeiten, zu ändern, umzugestalten oder in anderer Weise als vertraglich vereinbart zu nutzen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. 2.5. Zaubersalz hat das Recht, den erstellten Film zur Eigenwerbung und als Referenz zu zeigen (z.B. auf der eigenen Website, in Showreels), sofern keine entgegenstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen getroffen wurden.
3. Rechte Dritter (Musik, Darsteller, Archivmaterial) 3.1. Sofern im Rahmen der Filmproduktion Musik, Darsteller, Sprecher, Archivmaterial (Footage) oder andere urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter verwendet werden, ist der Kunde für die Beschaffung und Lizenzierung der erforderlichen Rechte verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart. 3.2. Zaubersalz kann bei der Beschaffung von Lizenzen und der Beauftragung Dritter unterstützen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde und werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde stellt Zaubersalz von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte oder beauftragte Inhalte resultieren.
4. Abnahme und Korrekturschleifen 4.1. Die Abnahme des Filmwerks erfolgt in mehreren Stufen (z.B. Drehbuch, Rohschnitt, Feinschnitt, finale Version). Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Zwischenstände und die finale Version unverzüglich zu prüfen und freizugeben oder Mängel zu rügen. 4.2. Im vereinbarten Leistungsumfang sind 1 Korrekturschleifen pro Produktionsphase (z.B. Rohschnitt, Feinschnitt) enthalten. Weitere Korrekturwünsche, die über die vereinbarten Schleifen hinausgehen oder eine Abweichung von den ursprünglichen Vorgaben darstellen, werden nach Aufwand gesondert berechnet.
5. Lieferformate und Archivierung Die Lieferung des finalen Films erfolgt in den im Angebot vereinbarten Formaten. Zaubersalz ist nicht verpflichtet, das Rohmaterial oder die Projektdateien über die Auslieferung hinaus zu archivieren oder dem Kunden zur Verfügung zu stellen, es sei denn, dies ist gesondert vereinbart und vergütet.